Sie haben Interesse?
Die Zuständigkeit für eine Fortbildung zur Lebensmittelkontrolleurin / zum Lebensmittelkontrolleur liegt bei den
Lebensmittelüberwachungsbehörden in den Städten und Landkreisen. Dort erfahren Sie alle genauen Details zur Fortbildung, Einstellung, Vergütung etc.
Die Fortbildung gliedert sich in verschiedene Blöcke, die variieren :
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theoretischer Lehrgang an den zuständigen Akademien (siehe unten)
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praktischer Teil in den Ämtern der
Städte und Landkreise
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theoretische Teil in den Untersuchungsämtern / Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
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Abschluss : schriftliche, theoretische, praktische Prüfung
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Fortbildungsinhalte sind in der Lebensmittelkontrolleur-Verordnung verankert
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Fortbildungszeit 24 Monate
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staatlich anerkannte Lebensmittelkontrolleurin / anerkannter Lebensmittelkontrolleur
Weitere Informationen zur Fortbildung